Newsletter Brand- und Katastrophenschutz des HMdIS - 4/2017
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Ende April 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten“ beschlossen, das nun Ende Mai in Kraft getreten ist. Mit dem neuen Gesetz, das Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehrleuten besser vor tätlichen Übergriffen schützt, folgte der Bund einer Initiative, die die Hessische Landesregierung bereits im Frühjahr 2015 eingebracht hatte.

Wir haben uns seit mehr als zwei Jahren für den verbesserten Schutz der Einsatzkräfte in Hessen und ganz Deutschland stark gemacht. Seit den schweren Ausschreitungen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht zu akzeptieren ist und darauf gedrängt, dass das Gesetz rasch umgesetzt werden muss. Ich bin deshalb froh, dass der Bund die hessische Bundesratsinitiative aufgegriffen und endlich umgesetzt hat. Mit dieser Entscheidung schützen wir Sie, liebe Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und die Männer und Frauen der Rettungsdienste, noch ganzheitlicher, da Sie es sind, die sich tagtäglich vor uns stellen und oftmals unter Einsatz Ihrer eigenen Gesundheit oder gar Ihres Lebens die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Die Kernpunkte der hessischen Initiative waren eine Mindestfreiheitsstrafe, die Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung sowie die Einbeziehung von Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern und Rettungsdiensten in den speziellen Schutz der angestrebten Regelung. Die hessischen Kernforderungen finden sich nun im neuen Gesetz wieder.

Das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.05.2017 ist am 29.05.2017 im Bundesgesetzblatt (2017 Teil I Nr. 30) verkündet worden.
                                                                              
 
 
 
Ihr Peter Beuth


 
 
 
Infos zur Schutzschleife gibt es hier.


 
 
 

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