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Alleine im Jahr 2016 sind in Hessen in fast 3.500 Fällen Polizeibedienstete Opfer von Gewaltstraftaten wurden. Auch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten werden bei ihren Hilfeleistungen immer öfter behindert, bedroht oder gar körperlich attackiert. Diese traurige Tatsache zeigt, dass die von Hessen bereits im Frühjahr 2015 angestrebte Gesetzesinitiative zum verbesserten Schutz der Beamtinnen und Beamten zwingend notwendig und längst überfällig ist. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundesjustizminister nach mittlerweile fast zweijähriger Wartezeit die hessische Forderung umgesetzt und Anfang Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Damit sollen Polizeibedienstete, aber auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste, nun endlich selbst jenen Schutz erfahren, den sie mit Ihrem tagtäglichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger zu Teil werden lassen.

Die Frauen und Männer der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste stehen mit ihrer täglichen Arbeit und oftmals auch mit ihrem Leben für unser Gemeinwesen ein. Ob sie gerade das Versammlungsrecht schützen oder ein Menschenleben retten: Ein tätlicher Angriff auf diesen Personenkreis ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte, den wir nicht akzeptieren dürfen. Deshalb erwarte ich von der Bundesregierung, dass auch die hessische Forderung nach einer Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte noch aufgenommen wird.
Ich werde die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren genau im Blick behalten und bin guten Mutes, dass wir nun endlich eine gute Lösung zum Wohle aller Einsatzkräfte in Hessen und in ganz Deutschland finden werden.

Ihr Peter Beuth

Land und Landesfeuerwehr setzen auf Interkulturelle Berater
Im Rahmen ihrer Integrationskampagne setzen das Hessische Innenministerium gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen künftig auch auf den Einsatz sogenannter „Interkultureller Berater Feuerwehr“. Die Feuerwehrangehörigen sind auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden angesiedelt und im Zuge ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit damit betraut, die Freiwillige Feuerwehr bei der Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Die Interkulturellen Berater sollen das zentrale Bindeglied zwischen den Feuerwehren und Menschen mit Migrationshintergrund sein, die sich für einen Einsatz im ehrenamtlichen Brandschutz engagieren möchten.
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