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die hessischen Feuerwehren dürfen ab sofort wieder auf den Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen sowie fahrbaren Absperrtafeln zur Absicherung von Einsatz- und Unfallstellen zurückgreifen. Das ist das Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Hessischen Verkehrsministerium. Ich bin froh, dass wir mit dem neuen Erlass, der in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband erarbeitet wurde, eine schnelle und gute Lösung für unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gefunden haben, mit der die ehrenamtlichen Brandschützer ihrer oft gefährlichen Arbeit an Unfallorten auch in Zukunft möglichst sicher nachkommen können.

Ihr Peter Beuth



Einsatz von Blinkpfeilen wieder möglich
Bei schweren Verkehrsunfällen sind häufig Feuerwehren die ersten Einsatzkräfte, die am Unfallort eintreffen. Um die Unfallstelle bestmöglich absichern zu können, haben die Feuerwehren in Hessen die erforderlichen Möglichkeiten zur Absicherung der Einsatzstelle. Dazu haben Verkehrs- und Innenministerium einen neuen Erlass herausgegeben, der eine Regelung im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 HBKG) konkretisiert.
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Neue Ehrungen für Einsatzkräfte der Feuerwehren
Seit dem 1. Januar 2017 vergibt das Hessische Innenministerium drei neue Ehrungen an die Kameradinnen und Kammeraden der Feuerwehren. Damit schafft das Land neue Möglichkeiten, um langjähriges ehrenamtliches Engagement im Bereich des Brandschutzes auszuzeichnen. Künftig können verdiente Einsatzkräfte zusätzlich zu den bereits bestehenden Ehrungen auch „Die Goldene Ehrennadel“, „Das Bronzene Brandschutzverdienstzeichen am Bande“ sowie die „Ehrenplakette“ erhalten.
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